Wann bekommt man 90% Krankengeld?

Krankheit kommt selten gelegen und wirft oft viele Fragen auf, besonders wenn es um finanzielle Sicherheit geht. Das Krankengeld ist eine wichtige Leistung, die Arbeitnehmer in Deutschland während einer längeren Erkrankung unterstützt. Doch wann genau hat man Anspruch auf 90% des Nettoentgelts? Lass uns gemeinsam in die Details eintauchen und Klarheit schaffen, damit du im Fall der Fälle bestens informiert bist!

Krankengeld - Was ist das überhaupt?

Bevor wir uns dem "Wann" widmen, klären wir kurz das "Was". Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn du als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank bist und dein Arbeitgeber dir nicht mehr dein Gehalt zahlt (Entgeltfortzahlung), springt die Krankenkasse ein und zahlt dir Krankengeld. Es soll deinen Lebensstandard während der Erkrankung sichern. Wichtig: Privat Krankenversicherte haben in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier kommt es auf die individuellen Versicherungsbedingungen an.

Die magische Grenze: 70% oder 90% - Wo liegt der Unterschied?

Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70% des Bruttoentgelts, aber nicht mehr als 90% des Nettoentgelts. Das bedeutet:

  • 70% vom Brutto: Deine Krankenkasse berechnet zunächst 70% deines Bruttoverdienstes.
  • 90% vom Netto: Dann wird dein Nettoverdienst berechnet und davon 90% ermittelt.
  • Was gilt? Die Krankenkasse zahlt den niedrigeren der beiden Beträge.

Warum diese Unterscheidung? Die Regelung soll sicherstellen, dass du während der Krankheit nicht besser gestellt bist als im Arbeitsleben. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, wieder gesund zu werden und an den Arbeitsplatz zurückzukehren.

Wann genau knacken wir die 90%-Marke?

Die Frage ist also: Wann ist der Betrag von 90% des Nettoentgelts niedriger als 70% des Bruttoentgelts? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Dein Bruttoverdienst: Je höher dein Bruttoverdienst, desto wahrscheinlicher ist es, dass 70% davon höher sind als 90% deines Nettos.
  • Deine Steuerklasse: Deine Steuerklasse beeinflusst dein Nettoentgelt. Höhere Steuerklassen führen zu einem niedrigeren Netto und somit zu einem geringeren Betrag bei 90%.
  • Deine Sozialversicherungsbeiträge: Auch die Höhe deiner Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) beeinflusst dein Netto.

Vereinfacht gesagt: Du bekommst eher 90% deines Nettoentgelts, wenn du ein relativ niedriges Bruttoeinkommen hast oder in einer ungünstigen Steuerklasse bist.

Rechenbeispiele zur Veranschaulichung

Um das Ganze greifbarer zu machen, schauen wir uns ein paar Beispiele an:

Beispiel 1: Geringverdiener

  • Bruttoeinkommen: 2.000 €
  • Nettoeinkommen: 1.400 €
  • 70% vom Brutto: 1.400 €
  • 90% vom Netto: 1.260 €

In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer 1.260 € Krankengeld, also 90% des Nettoentgelts, da dieser Betrag niedriger ist als 70% des Bruttoentgelts.

Beispiel 2: Durchschnittsverdiener

  • Bruttoeinkommen: 4.000 €
  • Nettoeinkommen: 2.500 €
  • 70% vom Brutto: 2.800 €
  • 90% vom Netto: 2.250 €

Hier erhält der Arbeitnehmer 2.250 € Krankengeld, also 90% des Nettoentgelts, da dieser Betrag niedriger ist als 70% des Bruttoentgelts.

Beispiel 3: Besserverdiener

  • Bruttoeinkommen: 6.000 €
  • Nettoeinkommen: 3.500 €
  • 70% vom Brutto: 4.200 €
  • 90% vom Netto: 3.150 €

In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer 3.150 € Krankengeld, also 90% des Nettoentgelts, da dieser Betrag niedriger ist als 70% des Bruttoentgelts.

Wichtig: Diese Beispiele sind vereinfacht. Die genaue Berechnung hängt von deinen individuellen Gegebenheiten ab und wird von deiner Krankenkasse durchgeführt.

Wie beantrage ich Krankengeld?

Der Antragsprozess ist relativ unkompliziert:

  1. Arztbesuch: Du brauchst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von deinem Arzt. Diese muss lückenlos sein, also vom ersten Tag der Erkrankung bis zum voraussichtlichen Ende.
  2. Arbeitgeber informieren: Dein Arbeitgeber muss über deine Arbeitsunfähigkeit informiert werden.
  3. Krankenkasse informieren: Auch deine Krankenkasse muss informiert werden. In der Regel sendet dir die Krankenkasse nach der Meldung deines Arbeitgebers einen Fragebogen zu.
  4. Fragebogen ausfüllen: Fülle den Fragebogen sorgfältig aus und sende ihn an deine Krankenkasse zurück.
  5. Warten: Die Krankenkasse prüft deinen Anspruch und berechnet dein Krankengeld.

Tipp: Manche Krankenkassen bieten die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Informiere dich auf der Webseite deiner Krankenkasse.

Was passiert, wenn ich länger als 78 Wochen krank bin?

Das Krankengeld wird maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Danach endet der Anspruch, es sei denn, du hast eine andere Krankheit, die dich arbeitsunfähig macht. Nach Ablauf der 78 Wochen besteht möglicherweise Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld.

Sonderfälle und Besonderheiten

Es gibt einige Sonderfälle, die beachtet werden müssen:

  • Selbstständige: Selbstständige haben nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch versichert haben.
  • Arbeitslose: Arbeitslose erhalten Krankengeld in Höhe ihres Arbeitslosengeldes I.
  • Minijobber: Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung haben sie unter Umständen Anspruch auf Krankengeld.
  • Bezug von Übergangsgeld: Wer Übergangsgeld bezieht (z.B. während einer medizinischen Rehabilitation), hat keinen Anspruch auf Krankengeld.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Frage: Wann muss ich mich krankmelden? Antwort: Du musst dich unverzüglich nach Kenntnis der Arbeitsunfähigkeit bei deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse melden. In der Regel ist eine ärztliche Bescheinigung ab dem vierten Krankheitstag erforderlich, kann aber auch früher verlangt werden.

  • Frage: Was passiert, wenn ich während des Krankengeldbezugs eine neue Krankheit bekomme? Antwort: Solange die neue Krankheit unabhängig von der vorherigen ist, wird das Krankengeld weitergezahlt. Die 78-Wochen-Frist beginnt jedoch nicht neu.

  • Frage: Kann mein Arbeitgeber mich während des Krankengeldbezugs kündigen? Antwort: Eine Kündigung während des Krankengeldbezugs ist grundsätzlich möglich, aber unterliegt den allgemeinen Kündigungsschutzbestimmungen. Die Krankheit selbst ist kein ausreichender Kündigungsgrund.

  • Frage: Was passiert, wenn ich während des Krankengeldbezugs ins Ausland reise? Antwort: Eine Reise ins Ausland während des Krankengeldbezugs ist grundsätzlich möglich, muss aber vorher mit der Krankenkasse abgesprochen werden. In bestimmten Fällen kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellen.

  • Frage: Wie wird das Krankengeld versteuert? Antwort: Das Krankengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es deinen Steuersatz auf dein übriges Einkommen erhöht.

Abschließende Gedanken

Das Krankengeld ist ein wichtiger Baustein der sozialen Sicherung in Deutschland. Zu wissen, wann du Anspruch auf 90% deines Nettoentgelts hast, kann dir im Krankheitsfall finanzielle Sicherheit geben. Informiere dich im Zweifelsfall immer bei deiner Krankenkasse, um eine individuelle Beratung zu erhalten. So kannst du dich im Fall der Fälle optimal absichern und dich voll und ganz auf deine Genesung konzentrieren.