Hat man bei einem 520 Euro Job Anspruch auf Krankengeld?

Minijobs, auch bekannt als 520-Euro-Jobs (bis 30. September 2022 waren es 450-Euro-Jobs), sind in Deutschland weit verbreitet. Sie bieten vielen Menschen eine Möglichkeit, ihr Einkommen aufzubessern. Doch was passiert, wenn man krank wird? Hat man in einem solchen Arbeitsverhältnis Anspruch auf Krankengeld? Diese Frage ist für viele Minijobber von großer Bedeutung, da eine Erkrankung schnell zu finanziellen Engpässen führen kann. Dieser Artikel beleuchtet die Rechtslage und gibt einen umfassenden Überblick über die Ansprüche auf Krankengeld in Minijobs.

Krank im Minijob - Was nun? Die wichtigsten Basics zuerst!

Bevor wir uns dem Krankengeld widmen, ist es wichtig, die Grundlagen im Falle einer Erkrankung im Minijob zu verstehen. Zunächst einmal gilt auch für Minijobber die gesetzliche Pflicht zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber das Gehalt für die Dauer von bis zu sechs Wochen weiterzahlen muss, wenn der Minijobber arbeitsunfähig erkrankt ist.

Wichtige Punkte zur Entgeltfortzahlung:

  • Anspruch: Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen bestanden hat.
  • Dauer: Die Entgeltfortzahlung beträgt maximal sechs Wochen.
  • Meldepflicht: Der Minijobber muss den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren und eine ärztliche Bescheinigung (Krankmeldung) vorlegen.

Krankengeld - Wann springt die Krankenkasse ein?

Nach Ablauf der sechs Wochen Entgeltfortzahlung stellt sich die Frage, ob Anspruch auf Krankengeld besteht. Hier wird es etwas komplizierter, denn der Anspruch auf Krankengeld hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Versicherungsstatus des Minijobbers.

Die entscheidende Frage: Ist der Minijobber pflichtversichert oder nicht?

  • Pflichtversicherung: Minijobber sind in der Regel nicht krankenversicherungspflichtig. Sie sind entweder familienversichert (über Ehepartner oder Eltern) oder haben eine eigene Krankenversicherung.
  • Freiwillige Versicherung: Minijobber können sich aber freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Der Knackpunkt: Die Krankenversicherung ist der Schlüssel!

Der Anspruch auf Krankengeld im Minijob ist direkt an die Krankenversicherung gekoppelt. Das bedeutet:

  • Familienversicherte Minijobber: Haben keinen Anspruch auf Krankengeld aus dem Minijob. Die Familienversicherung deckt zwar die medizinische Versorgung ab, aber nicht den Verdienstausfall im Krankheitsfall.
  • Freiwillig Versicherte Minijobber: Haben in der Regel Anspruch auf Krankengeld, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Freiwillig versichert und krank? So sieht's mit dem Krankengeld aus!

Für freiwillig versicherte Minijobber gelten im Wesentlichen die gleichen Regeln wie für regulär Beschäftigte.

Voraussetzungen für Krankengeld:

  • Arbeitsunfähigkeit: Der Minijobber muss arbeitsunfähig sein, d.h. er darf seine Tätigkeit im Minijob nicht ausüben können.
  • Ärztliche Bescheinigung: Die Arbeitsunfähigkeit muss durch eine ärztliche Bescheinigung (Krankmeldung) nachgewiesen werden.
  • Wartezeit: Es gibt keine Wartezeit für den Bezug von Krankengeld, wenn die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse besteht.
  • Krankengeldantrag: Der Minijobber muss bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Krankengeld stellen.

Höhe des Krankengeldes:

Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoverdienstes. Wichtig ist, dass für die Berechnung des Krankengeldes nur der Verdienst aus dem Minijob berücksichtigt wird, nicht eventuelle Einkünfte aus anderen Beschäftigungen.

Dauer des Krankengeldes:

Das Krankengeld wird in der Regel für die Dauer von maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.

Minijob und mehrere Jobs: Was gilt beim Krankengeld?

Viele Minijobber üben neben ihrem Minijob noch weitere Tätigkeiten aus. Wie wirkt sich das auf den Krankengeldanspruch aus?

  • Mehrere Minijobs: Wenn ein Minijobber mehrere Minijobs ausübt und in einem davon krank wird, hat er nur Anspruch auf Entgeltfortzahlung von dem Arbeitgeber, bei dem er arbeitsunfähig ist. Für die anderen Minijobs besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
  • Minijob und Hauptjob: Wenn ein Minijobber neben einem Hauptjob noch einen Minijob ausübt und in beiden Jobs krank wird, erhält er Krankengeld aus dem Hauptjob. Der Verdienstausfall im Minijob wird in der Regel nicht berücksichtigt, es sei denn, der Minijobber ist freiwillig krankenversichert und hat einen Anspruch auf Krankengeld aus dem Minijob.

Besondere Fälle und Ausnahmen - Darauf musst du achten!

Es gibt einige Sonderfälle und Ausnahmen, die den Anspruch auf Krankengeld im Minijob beeinflussen können:

  • Krankengeld bei Arbeitslosigkeit: Wer arbeitslos ist und einen Minijob ausübt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld aus dem Minijob. Stattdessen erhält er weiterhin Arbeitslosengeld.
  • Krankengeld bei Bezug von Sozialleistungen: Wer Sozialleistungen wie Bürgergeld bezieht und einen Minijob ausübt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld aus dem Minijob. Die Sozialleistungen werden in der Regel weitergezahlt.
  • Mutterschaftsgeld: Schwangere Minijobberinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Das Mutterschaftsgeld wird für die Dauer des Mutterschutzes gezahlt.

Freiwillige Krankenversicherung für Minijobber - Lohnt sich das?

Die Entscheidung für oder gegen eine freiwillige Krankenversicherung im Minijob ist eine individuelle Entscheidung, die von verschiedenen Faktoren abhängt.

Vorteile der freiwilligen Krankenversicherung:

  • Anspruch auf Krankengeld: Im Krankheitsfall besteht Anspruch auf Krankengeld, was finanzielle Sicherheit bietet.
  • Umfassende medizinische Versorgung: Die freiwillige Krankenversicherung bietet die gleiche umfassende medizinische Versorgung wie die Pflichtversicherung.

Nachteile der freiwilligen Krankenversicherung:

  • Kosten: Die freiwillige Krankenversicherung ist mit monatlichen Beiträgen verbunden, die vom Einkommen abhängen.
  • Geringer Krankengeldanspruch: Da das Einkommen im Minijob oft gering ist, ist auch der Krankengeldanspruch entsprechend gering.

Wann lohnt sich die freiwillige Krankenversicherung?

Die freiwillige Krankenversicherung kann sich lohnen, wenn:

  • Der Minijobber häufiger krank ist und mit längeren Arbeitsausfällen rechnet.
  • Der Minijobber keine andere Möglichkeit hat, sich kranken zu versichern.
  • Der Minijobber Wert auf eine umfassende medizinische Versorgung legt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Frage: Bin ich als Minijobber automatisch krankenversichert? Antwort: Nein, Minijobber sind in der Regel nicht krankenversicherungspflichtig. Sie können familienversichert sein oder sich freiwillig versichern.

Frage: Was passiert, wenn ich im Minijob krank werde? Antwort: Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen bis zu sechs Wochen Ihr Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung). Danach haben Sie möglicherweise Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie freiwillig versichert sind.

Frage: Wie hoch ist das Krankengeld im Minijob? Antwort: Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoverdienstes. Es wird nur der Verdienst aus dem Minijob berücksichtigt.

Frage: Kann ich als familienversicherter Minijobber Krankengeld bekommen? Antwort: Nein, als familienversicherter Minijobber haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld aus dem Minijob.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeld? Antwort: Die Entgeltfortzahlung wird vom Arbeitgeber gezahlt (bis zu sechs Wochen), während das Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt wird (nach Ablauf der Entgeltfortzahlung).

Fazit

Der Anspruch auf Krankengeld im Minijob hängt maßgeblich vom Versicherungsstatus ab. Wer auf Nummer sicher gehen will und im Krankheitsfall finanzielle Unterstützung benötigt, sollte die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung in Betracht ziehen und die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen. Es ist ratsam, sich individuell bei der Krankenkasse beraten zu lassen, um die beste Lösung für die persönliche Situation zu finden.