Kann ich Bürgergeld beantragen Wenn ich krankgeschrieben bin?

Krankheit kann jeden treffen, und plötzlich steht man vor der Frage: Wie sichere ich mein Einkommen, wenn ich nicht arbeiten kann? Bürgergeld, die staatliche Unterstützung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, ist eine Option, die viele in dieser Situation in Betracht ziehen. Aber ist es überhaupt möglich, Bürgergeld zu beziehen, wenn man krankgeschrieben ist? Die Antwort ist nicht ganz einfach und hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir uns genauer ansehen werden.

Krankgeschrieben - Was bedeutet das eigentlich für meinen Bürgergeld-Anspruch?

Eine Krankschreibung, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt, bedeutet, dass ein Arzt bestätigt hat, dass Sie aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sind zu arbeiten. Dies hat zunächst Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis, aber auch auf mögliche Ansprüche auf finanzielle Unterstützung.

Grundsätzlich gilt: Eine Krankschreibung schließt den Bezug von Bürgergeld nicht grundsätzlich aus. Allerdings gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten:

  • Erwerbsfähigkeit: Bürgergeld wird nur an erwerbsfähige Personen gezahlt. Erwerbsfähig ist, wer zwischen 15 und der regulären Altersgrenze liegt und in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten - auch wenn er krankgeschrieben ist.
  • Vorrangige Leistungen: Bevor Sie Bürgergeld beantragen können, müssen Sie prüfen, ob Ihnen andere, vorrangige Leistungen zustehen. Das sind vor allem Krankengeld und Arbeitslosengeld I.

Krankengeld oder Bürgergeld - Was kommt zuerst?

Wenn Sie krankgeschrieben sind und zuvor gearbeitet haben, haben Sie in der Regel Anspruch auf Krankengeld. Krankengeld wird von Ihrer Krankenkasse gezahlt und beträgt in der Regel 70 % Ihres Bruttoeinkommens (maximal 90 % Ihres Nettoeinkommens). Der Anspruch auf Krankengeld besteht in der Regel für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.

Wichtig: Sie müssen sich unverzüglich bei Ihrer Krankenkasse melden, wenn Sie krankgeschrieben sind. Versäumen Sie dies, kann Ihr Anspruch auf Krankengeld gefährdet sein.

Bürgergeld als Auffangnetz: Wenn Ihr Krankengeldanspruch erschöpft ist oder Sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben (z.B. weil Sie vorher nicht gearbeitet haben oder selbstständig sind), kann Bürgergeld eine Option sein.

Wann kommt Bürgergeld trotz Krankschreibung in Frage?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie trotz Krankschreibung Bürgergeld beantragen können:

  • Sie haben keinen Anspruch auf Krankengeld: Wie bereits erwähnt, kann dies der Fall sein, wenn Sie selbstständig sind oder vorher nicht gearbeitet haben.
  • Ihr Krankengeldanspruch ist erschöpft: Nach maximal 78 Wochen Krankengeldzahlung kann Bürgergeld als finanzielle Unterstützung dienen.
  • Ihr Krankengeld reicht nicht aus: Wenn Ihr Krankengeld nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, können Sie ergänzend Bürgergeld beantragen.
  • Sie sind zwar erwerbsfähig, aber nicht vermittelbar: Auch wenn Sie theoretisch in der Lage sind, drei Stunden täglich zu arbeiten, kann es sein, dass Sie aufgrund Ihrer Krankheit nicht vermittelbar sind. In diesem Fall kann das Jobcenter Sie dennoch als erwerbsfähig einstufen und Ihnen Bürgergeld gewähren.

Was muss ich beim Bürgergeldantrag beachten, wenn ich krankgeschrieben bin?

Wenn Sie Bürgergeld beantragen, während Sie krankgeschrieben sind, müssen Sie dem Jobcenter Ihre Situation genau erklären und entsprechende Nachweise vorlegen.

Das sind die wichtigsten Schritte:

  1. Antrag stellen: Füllen Sie den Antrag auf Bürgergeld vollständig aus und reichen Sie ihn beim zuständigen Jobcenter ein.
  2. Krankschreibung vorlegen: Legen Sie eine Kopie Ihrer Krankschreibung vor.
  3. Ärztliche Unterlagen einreichen: Reichen Sie alle relevanten ärztlichen Unterlagen ein, die Ihre Erkrankung und deren Auswirkungen auf Ihre Erwerbsfähigkeit belegen.
  4. Mitwirkungspflicht: Seien Sie bereit, mit dem Jobcenter zusammenzuarbeiten und alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Das Jobcenter kann Sie auffordern, sich von einem Gutachter untersuchen zu lassen, um Ihre Erwerbsfähigkeit zu beurteilen.
  5. Krankenkasse informieren: Informieren Sie Ihre Krankenkasse über Ihren Bürgergeldantrag.

Was passiert nach dem Antrag? Das Gutachten des Jobcenters.

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird das Jobcenter Ihre Erwerbsfähigkeit prüfen. Dies geschieht in der Regel durch ein ärztliches Gutachten.

Was passiert bei der Begutachtung?

  • Ärztliche Untersuchung: Sie werden von einem Arzt untersucht, der vom Jobcenter beauftragt wurde.
  • Beurteilung der Erwerbsfähigkeit: Der Arzt beurteilt, ob Sie in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten und welche Einschränkungen Sie haben.
  • Gutachtenerstellung: Der Arzt erstellt ein Gutachten, das dem Jobcenter zur Entscheidungsgrundlage dient.

Das Ergebnis des Gutachtens ist entscheidend:

  • Volle Erwerbsfähigkeit: Wenn das Gutachten feststellt, dass Sie voll erwerbsfähig sind, erhalten Sie Bürgergeld, sofern Sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Sie sind dann verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen.
  • Eingeschränkte Erwerbsfähigkeit: Wenn das Gutachten feststellt, dass Sie nur eingeschränkt erwerbsfähig sind, erhalten Sie Bürgergeld und werden entsprechend Ihren Möglichkeiten bei der Jobsuche unterstützt.
  • Volle Erwerbsunfähigkeit: Wenn das Gutachten feststellt, dass Sie voll erwerbsunfähig sind, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld. In diesem Fall können Sie jedoch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

Was passiert, wenn ich mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden bin?

Wenn Sie mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Wie lege ich Widerspruch ein?

  • Frist beachten: Sie müssen den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich beim Jobcenter einlegen.
  • Begründung: Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich und legen Sie gegebenenfalls weitere Beweise vor.
  • Unterstützung: Holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung von einer Beratungsstelle oder einem Anwalt.

Was passiert nach dem Widerspruch?

  • Überprüfung: Das Jobcenter prüft Ihren Widerspruch und ändert den Bescheid gegebenenfalls ab.
  • Widerspruchsbescheid: Wenn das Jobcenter Ihren Widerspruch ablehnt, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid.
  • Klage: Gegen den Widerspruchsbescheid können Sie Klage beim Sozialgericht erheben.

Bürgergeld und Krankschreibung: Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Frage: Kann ich Bürgergeld beziehen, wenn ich eine AU-Bescheinigung habe? Antwort: Ja, eine Krankschreibung schließt Bürgergeld nicht automatisch aus. Sie müssen aber erwerbsfähig sein und ggf. vorrangige Leistungen wie Krankengeld in Anspruch nehmen.

Frage: Was passiert, wenn ich während des Bürgergeldbezugs krank werde? Antwort: Melden Sie sich umgehend krank und legen Sie eine Krankschreibung beim Jobcenter vor. Das Jobcenter kann dann Ihre Erwerbsfähigkeit erneut prüfen.

Frage: Muss ich mich bewerben, wenn ich Bürgergeld beziehe und krankgeschrieben bin? Antwort: Das hängt von Ihrer Erwerbsfähigkeit ab. Wenn das Jobcenter Sie als erwerbsfähig einstuft, müssen Sie sich bewerben, auch wenn Sie krankgeschrieben sind. Allerdings kann das Jobcenter Ihre Bewerbungsbemühungen aufgrund Ihrer Krankheit einschränken.

Frage: Was passiert, wenn ich mich weigere, mich vom Jobcenter untersuchen zu lassen? Antwort: Wenn Sie sich weigern, sich vom Jobcenter untersuchen zu lassen, kann das Jobcenter Ihre Leistungen kürzen oder ganz einstellen.

Frage: Kann ich Bürgergeld beziehen, wenn ich in einer Reha-Maßnahme bin? Antwort: Das hängt von der Art der Reha-Maßnahme ab. Wenn Sie während der Reha-Maßnahme erwerbsfähig sind, können Sie Bürgergeld beziehen.

Fazit: Bürgergeld und Krankschreibung - Es ist kompliziert, aber machbar

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Bezug von Bürgergeld während einer Krankschreibung möglich ist, aber von verschiedenen Faktoren abhängt. Informieren Sie sich gründlich und holen Sie sich bei Bedarf professionelle Hilfe, um Ihre Ansprüche zu sichern.